29.01.2021
Rückkehr nach der Pandemie - Was Sie jetzt am Arbeitsplatz beachten sollten
Hygiene im Büro
Das HomeOffice wird mit zunehmenden Temperaturen und Einkehr des Frühlings zurückgehen und viele werden wieder im Büro arbeiten.
Bei mangelnder Hygiene breiten sich die Viren schnell auch am Arbeitsplatz aus.
Ausbreitung von Krankheitserregern am Arbeitsplatz
Mit Symtomen einer Erklältung, Grippe oder gar Covid-19 schadenSsie nicht nur sich selbst, sondern auch ihren Kollegen. Abgesehen von störenden Husten- und Niesanfällen, verbreiten sich Viren und Bakterien schnell auf vielen unterschiedlichen Wegen. Vor allem durch
Direkter Hautkontakt
Indirekter Kontakt
Übertragung durch Nahrungsmittel
Tröpfcheninfektion
Das bedeutet, das Öffnen einer Tür oder der Schluck aus dem falschen Glas ausreichen, um mit den Erregern in Kontakt zu kommen.
Gerade im Büro gibt es viele typische Keimherde. Diese sind
die Computertastatur
die Maus
die Schreibtischoberfläche
Arbeitsmaterialien
Telefon
Türklinken
Büroküchen
Toiletten
Mit diesen Orten und Gegenständen kommen wir im Büroalltag nicht nur besonders häufig in Kontakt, sie werden auch von vielen verschiedenen Menschen berührt, sodass sich dort viele verschiedene Arten von Keimen ansammeln.
Daher heißt es "Ausbreitung von Krankheitserregern verhindern"
Technische Maßnahmen
Ausreichend Hygieneartikel bereitstellen
Belegschaft über Hygienemaßnahmen aufklären
Organisatorische Maßnahmen
Büroräume regelmäßig lüften, da trockene Heizungsluft die Schleimhäute reizt
Räumliche Trennung der Arbeitsplätze (falls möglich)
Arbeitsstätte regelmäßig reinigen
Homeoffice anbieten
Persönliche Maßnahmen
Regelmäßiges Waschen und gründliches Abtrocknen der Hände
Bei Besprechungen Abstand halten
Auf Händeschütteln verzichten
Vermeiden, sich an Mund oder Nase zu fassen
Bei Krankheit im Bett bleiben
Einhaltung von Hygienestandards ist Pflicht
In Büros herrschen zwar niedrigere Hygienevorschriften als in medizinischen oder gastronomischen Betrieben, aber auch diese sind gesetzlich festgeschrieben und in der Arbeitsstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz aufzufinden. So muss der Arbeitgeber laut ArbStättV § 4 (2) dafür sorgen, „dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden“. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden die Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten konkretisiert. Laut dieser müssen Wasch- und Toilettenräume mindestens die folgende Ausstattung aufweisen:
Fließendes Wasser
Toilettenpapier
Kleiderhaken, Papierhalter und Toilettenbürste
Hygienebehälter mit Deckel
Mittel zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern, Desinfektionsmittel)
Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner
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